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stoßwellentherapie

Extrakorporale Stoßwellenteraphie (ESWT)

Stoßwellen sind energiereiche, fokussierte Schallwellen, die in gebündelter Form von außen (extrakorporal) auf die zu behandelnde Stelle am Körper abgegeben werden. Sie setzen mechanische Reize frei und verursachen so eine positive Veränderung des Zellstoffwechsels an der schmerzhaften Stelle (verbesserte Gefäßversorgung und Durchblutung). Verkalkungen können aufgelöst und Reparaturmechanismen in degenerativ veränderten Geweben angestoßen werden. Ebenso kann nach Brüchen die Knochenheilung durch Stoßwellentherapie positiv angeregt werden.

In unserer Praxis arbeiten wir mit dem Gerät ‚PiezoWave2‘ (Wolf Elvation) der neusten Generation.

Wann kommt die Stoßwellentherapie zum Einsatz?

  • bei schmerzhaften Ablagerungen (Verkalkungen) an den Gelenken 
  • bei degenerativ, veränderten Geweben durch Verschleiß und Abnutzung (Arthrose)
  • bei (Gelenk-) Entzündung (Arthritis)
  • Triggerpunkt-Therapie, bei schmerzhaften, muskulären Verspannungen

Welche Beschwerden / Erkrankungen können therapiert werden?

  • Kalkschulter (Tendinosis Calcarea)
  • Tennisellenbogen, Golferellenbogen
  • Kniescheibenspitzensyndrom
  • Fersenschmerzen „Fasziitis Plantaris“ (schmerzhafte Erkrankung der Sehnenplatte des Fußgewölbes)
  • Fersensporn 
  • Zehenschmerzen bei z.B. Hallux-Valgus-Deformität
  • Rollhügelschmerz (Trochanter-Schmerz-Syndrom)
  • Triggerpunkte der Muskulatur
  • Schleimbeutelentzündung bzw. Sehenansatzentzündung 
  • Hüftkopfnekrose oder andere Knochennekrosen
  • Tendinopathien der Achillessehne

Wie lange dauert die Behandlung?

  • In der Regel drei bis fünf Behandlungseinheiten abhängig von der Erkrankung und  Erkrankungsgrad

Kosten der Stoßwellentherapie:

Die Stoßwellentherapie gehört zu den IGe-Leistungen. IGeL sind Behandlungen/Therapien, die über Standardbehandlungen/-therapien hinausgehen und von den gesetzlichen Krankenkassen, trotz häufigen Therapieerfolges, nicht übernommen werden. 
Die Stoßwellentherapie wird daher nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit Ihnen persönlich von uns abgerechnet. Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine solche Therapie. Ggf. fragen Sie vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse nach.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

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