„Auch auf der Straße der Tugend machen Rasende Unfälle.”
Manfred Hinrich, Philosoph
sind Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit. Sie unterliegen in Deutschland einem besonderen Behandlungsverfahren. Ein Patient, der einen Arbeitsunfall erleidet, muss einem speziellen, von der Berufsgenossenschaft bestellten Arzt, dem so genannten Durchgangs-Arzt (D-Arzt) vorgestellt werden. Die Berufsgenossenschaften bestellen spezialisierte Ärzte, die über eine besondere Ausbildung verfügen, zu dieser Tätigkeit. In unserer Gemeinschaftspraxis O3 haben sowohl Dirk Schäfers als auch Anderes Wels diese Zusatzausbildung und sind seit über zehn Jahren als D-Ärzte zugelassen.
Der Durchgangsarzt steuert als Vertreter der Berufsgenossenschaften das gesamte Heilverfahren von der Erstversorgung über die Rehabilitation bis hin zur Empfehlung von Entschädigungsleistungen.
Die Gemeinschaftspraxis O3 – Schäfers und Wels – erfüllt von Ihrer Ausstattung her die hohen Standards der gesetzlichen Unfallversicherung.
Welche Unfälle zählen zu den Arbeitsunfällen bzw. Wegeunfällen?
Wer gehört zu den versicherten Personen?
Unter dem Link:
https://www.dguv.de/de/versicherung/arbeitsunfaelle/ finden Sie alle versicherten Personen und Leistungsansprüche rund um die gesetzliche Unfallversicherung.
Im Zweifel informieren wir Sie sich gerne in unserer Praxis, ob es sich bei Ihnen um einen versicherten Unfall handelt.